Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit eKO-Trust GmbH

Stand: Januar 2025
eKO-Trust GmbH
Vorder-Espenstrasse 5, 9008 St. Gallen
CHE.318.201.255 MWST

1. Einleitung

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle an die eKO-Trust GmbH erteilten Aufträge und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge durch die Mandanten. Der konkrete Gegenstand des Mandantsvertrages richtet sich nach separater mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Vereinbarung. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Mandantsvertrages (AGB, Mandantsvertrag und dazugehörige Anhänge bilden den «Mandantsvertrag») und gelten vollumfänglich, soweit nicht ausdrücklich und in Schriftform etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist. Die eKO-Trust GmbH nimmt Instruktionen von den Mandanten oder den von ihr dafür bezeichneten Personen entgegen. Die Mandanten stimmen zu, dass die eKO-Trust GmbH berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen.

1.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGBs und der Mandantsvereinbarung gehen die Bestimmungen in der Mandantsvereinbarung vor.

2. Arbeitsergebnisse

2.1 Als «Arbeitsergebnisse» gelten jede Art von aus der Leistung der eKO-Trust GmbH resultierenden materiellen oder immateriellen Ergebnissen, die im Rahmen und nach Massgabe des Mandantsvertrages erstellt werden.

2.2 Während der Vertragsdauer i) erstellt die eKO-Trust GmbH möglicherweise Vorentwürfe, Arbeitsunterlagen oder Sitzungsprotokolle, die als Entwürfe betrachtet werden, und/oder ii) erteilt möglicherweise mündliche Auskünfte (gemeinsam «Arbeitsergebnisentwürfe»). Diese Arbeitsergebnisentwürfe stellen keine abschliessenden Stellungnahmen dar und sind nicht verbindlich; der Mandant darf nur auf Grundlage der endgültigen Fassung der Arbeitsergebnisse handeln bzw. von einer Handlung absehen. In diesem Zusammenhang lehnt die eKO-Trust GmbH jede Haftung für Schäden ab, die dem Mandanten oder Dritten infolge des Abstellens auf Arbeitsergebnisentwürfe entstehen.

2.3 Das Eigentum am Know-how, Kompetenzen, Software, Methoden oder sonstigem geistigem Eigentum, das bereits vor der Verwendung im Rahmen des Vertrags angewendet wurde, sowie an daran vorgenommenen Verbesserungen und Ergänzungen inkl. geistigen Eigentums, welches von eKO-Trust GmbH infolge der vertraglichen Leistungen entdeckt bzw. geschaffen wurde (hierin eingeschlossen ist eine nicht Mandantenspezifische Version der jeweiligen Arbeitsresultate). Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung im Mandantsvertrag räumt die eKO-Trust GmbH dem Mandanten nach vollständiger Zahlung und vorbehaltlich der Rechte Dritter die nicht exklusiven und nicht übertragbaren Rechte auf Verwendung der Arbeitsergebnisse für den Eigenbedarf unter Ausschluss jeglicher Vertriebsrechte ein.

2.4 Die Arbeitsergebnisse können in jedem Fall nur gemäss des Mandantsvertrages verwendet werden und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von der eKO-Trust GmbH – auch nicht in Teilen – weder geändert, gekürzt, veröffentlicht, noch Dritten weitergegeben oder zugänglich gemacht werden (bezüglich Weitergabe und Zugänglichmachung vorbehalten bleiben die Ziffern 2.5 sowie 5.4 hiernach). Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet die eKO-Trust GmbH in keinem Fall für Schäden, welche infolge der Verwendung der Arbeitsergebnisse und Entwürfe für andere Zwecke oder durch Dritte (einschliesslich der Empfänger und der Beteiligten von Dritten), bzw. durch Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen. Sofern der eKO-Trust GmbH ein Schaden aus einer Verletzung dieser Bestimmung entsteht, bspw. weil gegen eKO-Trust GmbH vorgegangen wird, muss der Mandant die eKO-Trust GmbH und ihre Angestellten von jedweder Haftung freistellen. Alle Schäden und Zinsen, Vergleichszahlungen, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten (einschliesslich Anwaltshonoraren), die mit den oben genannten Ansprüchen oder Klagen verbunden sind, sind zu ersetzen.

2.5 Soweit die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen oder erarbeiteten Arbeitsergebnisse im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Vereinbarungen stehen, an denen eine juristische Person oder eine natürliche Person im Hoheitsgebiet der Europäischen Union beteiligt ist, ist der Mandant berechtigt, den Steuerbehörden oder zwischengeschalteten Stellen innerhalb der Europäischen Union die Arbeitsergebnisse in Bezug auf den obligatorischen Austausch im Bereich Besteuerung gemäss den Bestimmungen der Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 (allgemein als DAC6 bezeichnet) zugänglich zu machen.

3. Rollen und Pflichten

3.1 Die eKO-Trust GmbH verpflichtet sich, gemäss einer berufsüblichen Sorgfaltspflicht, im Rahmen der Leistungserbringung Fachkompetenzen, Aufwand und Sorgfalt in angemessenem Masse einzusetzen und auszuüben. Eine Gewähr für allfällig vorgenommene Einschätzungen über den Ausgang eines Projektes/Verfahrens wird nicht übernommen.

3.2 Vorbehältlich einer abweichenden Bestimmung im Vertrag gilt: Ist für die Leistung von eKO-Trust GmbH ein Zeitplan vereinbart, dient dieser lediglich zu Planungszwecken und enthält keine vertraglich bindenden Terminvorgaben.

3.3 Der Mandant stellt der eKO-Trust GmbH rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Arbeitsmaterialien, Informationen, Infrastruktur sowie personellen Ressourcen zur Verfügung. Die eKO-Trust GmbH stützt sich auf die Informationen, Unterlagen und personenbezogenen Daten, die der Mandant und/oder seine Angestellten, Auftragnehmer, Lieferanten, Bevollmächtigten, an den Leistungen beteiligte Dritte bzw. Dritte, die Auswirkungen auf die Leistungen haben («Beteiligte»), der eKO-Trust GmbH im Rahmen des Mandantsvertrags zur Verfügung stellt/stellen, nachdem sich der Mandant vorab von ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit sowie von der Rechtmässigkeit ihrer Bereitstellung überzeugt hat. Die eKO-Trust GmbH geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Informationen vollständig und korrekt sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird die eKO-Trust GmbH die Informationen, welche sie von den Mandanten oder anderen für die Mandanten handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Die Mandanten erkennen an, dass die eKO-Trust GmbH sich bei der Erfüllung des Mandants auf solche Informationen verlassen darf.

Vorbehältlich einer anderen Vereinbarung beinhaltet die Leistung von eKO-Trust GmbH weder eine Due Diligence noch eine Verifizierung der vom Mandanten oder von Beteiligten zur Verfügung gestellten oder öffentlich zugänglichen Informationen. Die eKO-Trust GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit solcher Informationen sowie für deren Eignung in Bezug auf die vertragsgemässe Leistung. Der Mandant bewahrt ferner entsprechende Kopien selbt auf.

Falls die Rolle der eKO-Trust GmbH darin besteht, die Mandanten darin zu unterstützen, die Tätigkeit von anderen Beratern zu koordinieren, ist die eKO-Trust GmbH nicht verantwortlich für deren Beratungsleistungen. Es liegt in der Verantwortung des Mandanten selbst sicherzustellen, dass ihr diese Beratungsleistungen zukommen, sie diese berücksichtigt und diese für die Zwecke des Mandanten geeignet sind.

3.4 Die Rolle des Mandanten besteht insbesondere darin, seine Anforderungen und Verpflichtungen genau zu definieren, der eKO-Trust GmbH jegliche aktuelle Information im erforderlichen Format zu liefern (und/oder der eKO-Trust GmbH Zugang dazu zu gewähren, vgl. Ziff. 3.3), die eKO-Trust GmbH umgehend über jedes Ereignis zu informieren, das Auswirkungen auf die Vertragsausführung haben könnte, zu kooperieren und die Kooperation aller Beteiligten sicherzustellen, die ihm obliegenden Fristen einzuhalten und deren Einhaltung durch die Beteiligten sicherzustellen, die Arbeitsergebnisse und/oder die Arbeitsergebnisentwürfe entgegenzunehmen, die für die Zwecke des Vertrags erforderlichen Rechte und/oder Genehmigungen einzuholen und kostenlos die Mittel zur Verfügung zu stellen, die eKO-Trust GmbH für die Leistungserbringung vernünftigerweise verlangen kann. Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung ist es erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft des Mandanten (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen.

3.5 Erfüllt der Mandant seine in den Ziffern 3.3 und 3.4 genannten Pflichten nicht, kann dies dazu führen, dass eKO-Trust GmbH ihre vertraglichen Leistungen nicht, nicht fristgemäss oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann, oder, dass andere negative Folgen eintreten. Für die Folgen, die aus der Verletzung dieser Pflichten durch den Mandanten resultieren, trägt dieser die Gefahr und der Mandanten hat eKO-Trust GmbH schadlos zu halten.

3.6 Die eKO-Trust GmbH ist verpflichtet, die Grundsätze einzuhalten, die für in der Schweiz ansässige Treuhänder gelten. Zu diesem Zweck setzt die eKO-Trust GmbH Verfahren bei der Annahme von Mandanten und zur Nachüberprüfung von Geschäftsbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäsche, der Korruption und des Terrorismus ein. Zu diesem Zweck muss der Mandant i) die eKO-Trust GmbH dabei unterstützen, seine wirtschaftlich Berechtigten und seine Geschäftsführung vorab anhand geeigneter Nachweise zu identifizieren; ii) garantieren, dass seine Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen sowie die der Einheiten des Mandanten nicht direkt oder indirekt aufgrund einer zwingenden Vorschrift verboten oder beschränkt sind; iii) garantieren, dass er in allen Ländern, in denen er tätig ist, die für ihn geltenden Verpflichtungen (beispielsweise rechtlicher, steuerrechtlicher oder aufsichtsrechtlicher Art) einhält; und iv) die eKO-Trust GmbH umgehend über alle diesbezüglichen Änderungen sowie alle Tatsachen bzw. Ereignisse, die die Aufmerksamkeit von der eKO-Trust GmbH in diesem Zusammenhang verlangen, informieren. Jegliche diesbezügliche Verzögerung oder Unterlassung seitens des Mandanten kann dazu führen, dass die eKO-Trust GmbH ohne jegliche Haftung die Leistungen nicht fristgemäss oder nicht erbringt und/oder den Vertrag nicht fristgemäss erfüllt oder mit sofortiger Wirkung annulliert werden kann.

3.7 Falls die eKO-Trust GmbH bei Durchführung des Vertrages Sachverhalte oder Transaktionen feststellt, so dass ein Verdacht auf Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung besteht, muss eKO-Trust GmbH diesen Verdacht umgehend der Financial Intelligence Unit mitteilen, und zwar unabhängig davon, ob dieser Verdacht den Mandanten oder einen Dritten betrifft. Im Falle einer solchen Mitteilung ist es eKO-Trust GmbH nicht gestattet, den Mandanten, sofern der Verdacht den Mandanten betrifft, oder Dritte (mit Ausnahme der FMA) darüber zu informieren.

4. Honorare und Zahlung

4.1 Die Höhe der Honorare von eKO-Trust GmbH richtet sich grundsätzlich nach den Voraussetzungen und Annahmen, die im Mandantsvertrag und/oder in dem/den Arbeitsergebnissen definiert sind, den eventuellen vertraglichen Änderungen oder den Anfragen seitens des Mandanten bezüglich der Mobilisierung spezieller Ressourcen und/oder allen Faktoren, die von eKO-Trust GmbH nicht beeinflusst werden können, z. B. die Einhaltung der Pflichten durch den Mandanten und/oder die Beteiligten (Zeitplan, Zusammenarbeit, Validierung etc.). Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Angaben zu Fixhonorare oder Obergrenzen für Honorare exklusive Auslagen, Steuern, etc. als unverbindliche Schätzungen zu verstehen, sofern diese nicht vorab schriftlich vereinbart wurden.

Sollte sich die Honorarbasis ändern, wird der Mandant informiert und die Höhe der Honorare entsprechend angepasst. eKO-Trust GmbH behält sich weiterhin das Recht vor, die als Basis für die Abrechnung dienenden Stundensätze nach Information des Mandanten zu ändern.

4.2 Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

4.3 Zusätzlich zum Honorar erstattet der Mandant der eKO-Trust GmbH angemessene Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Verwaltungs- und Kommunikationskosten. Diese werden dem Mandanten entweder zu den effektiven Kosten oder zu branchenüblichen Ansätzen als Auslagenpauschale in Rechnung gestellt.

4.4 Honorare, Spesen und sonstige Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, anderer Steuern und Abgaben.

4.5 Die eKO-Trust GmbH stellt dem Mandanten, je nach Gestaltung des Einzelfalls, entweder in regelmässigen Abständen oder nach Voranschreiten der Leitungen eine Rechnung und behält sich das Recht vor, einen Vorschuss auf die Honorare zu verlangen. Jede Beanstandung einer Rechnung muss der eKO-Trust GmbH innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum angezeigt werden. Die Rechnung gilt andernfalls als angenommen. Es gilt eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum. Die Mandanten sind nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen. Im Fall der Beanstandung eines Teils der Rechnung gelten für den nicht beanstandeten Teil die oben festgelegten Zahlungsbedingungen. Die Parteien können das Recht auf gegenseitige Verrechnung nur für unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen geltend machen.

Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befinden sich die Mandanten ohne weiteres in Verzug und können verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die eKO-Trust GmbH das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat des Mandanten einzustellen. Handlungen der eKO-Trust GmbH im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

5.1 In Anwendung des schweizerischen Treuhändergesetzes ist eKO-Trust GmbH zur Wahrung des Berufsgeheimnisses und zur streng vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Durchführung seiner Aufträge erhaltenen Informationen während und nach Beendigung des Vertrages verpflichtet.

5.2 Der Mandant behandelt Informationen jeglicher Art von der eKO-Trust GmbH, seinen Auftragnehmern und Lieferanten, insbesondere gewerbliche, finanzielle, methodologische oder sonstige Informationen – ungeachtet der Art der Daten oder des Datenträgers –, die anlässlichdes Vertrags erhalten oder geschaffen wurden und die nicht öffentlich sind, während und nach Beendigung des Vertrages als vertraulich.

5.3 Von der Geheimhaltungspflicht nach den Ziffern 5.1 und 5.2 ausgenommen sind Informationen, die aufgrund einer schriftlichen Einwilligung der berechtigten Partei offengelegt werden dürfen (bspw. gemäss Ziff. 6 hiernach), die öffentlich zugänglich sind, oder die einer Partei unabhängig vom Vertrag bekannt sind.

5.4 Ungeachtet der Bestimmungen gemäss den Ziffern 5.1 – 5.3 dürfen die Parteien vertrauliche Informationen und Daten offenlegen, aufgrund

  1. gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften,
  2. eines gerichtlichen oder behördlichen Entscheids,
  3. von Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsbehörden und Organisationen des Berufsstandes,
  4. zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber ihren Versicherern, Rechtsberatern und Revisoren.

5.5 Der Mandant ist sich bewusst, dass im Falle des Beizugs von Subunternehmern gemäss Ziff. 6 hiernach, welche in der Europäischen Union ansässig sind, diese gesetzlich, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, durch die Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 (allgemein als DAC6 bezeichnet) verpflichtet sein können, die Meldepflichtregeln im Bereich der Besteuerung in Bezug auf meldepflichtige grenzüberschreitende Vereinbarungen einzuhalten.

5.6 Der Mandant ist sich bewusst, dass, trotz der Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Geheimhaltungs- und Aufbewahrungsvorschriften durch eKO-Trust GmbH, Informationen und Daten, die im Rahmen dieses Vertrages berechtigterweise an Steuerbehörden gelangen, aufgrund vorgehender rechtlicher Bestimmungen auch mit Steuerbehörden anderer Staaten grenzüberschreitend ausgetauscht werden können.

5.7 Die eKO-Trust GmbH verarbeitet notwendigerweise Informationen über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen («betroffene Personen»), die der Mandant und/oder die Beteiligten der eKO-Trust GmbH direkt oder indirekt übermittelt hat/haben.

6. Personal und Unterbeauftragung von Dritten

6.1 Die eKO-Trust GmbH ist allein für die Sachkenntnis und die Verfügbarkeit des für die Leistungserbringung bestimmten Personals verantwortlich und behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, gesicherte und an eKO-Trust GmbHs Tätigkeit angepasste technologische Systeme und/oder Lösungen bei spezialisierten Dritten einzusetzen (einschliesslich im Internet) oder externe Experten (gemeinsam die «Experten») in Anspruch zu nehmen. Der Mandant erkennt ausdrücklich an, dass der eKO-Trust GmbH diese Möglichkeit offensteht, und willigt in die Offenlegung der relevanten ihn betreffenden Informationen und Daten gegenüber den Experten ein.

6.2 Ungeachtet der Bestimmungen in Ziff. 6.1 wird dieser Vertrag ausschliesslich zwischen dem Mandanten und der eKO-Trust GmbH abgeschlossen. Die Leistungserbringung liegt ausschliesslich in der Verantwortung von eKO-Trust GmbH.

7. Haftung

Wichtiger Hinweis zur Haftung:
Die Haftung von eKO-Trust GmbH ist wie folgt geregelt und beschränkt.

7.1 Bei Vertragsverletzungen durch die eKO-Trust GmbH haftet die eKO-Trust GmbH für den nachgewiesenen Schaden, soweit dieser absichtlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von eKO-Trust GmbH für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden insgesamt auf maximal das Zweifache des eKO-Trust GmbH nach Massgabe des Mandantsvertrages geschuldeten Honorars oder – im Falle wiederkehrender Honorarzahlungen – das Zweifache des vom Mandanten an eKO-Trust GmbH gezahlten vertraglichen Honorars aus den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Datum, an dem der erste Haftungsgrund aufgetreten ist.

7.2 Im Übrigen ist jede weitere Haftung aus dem Vertrag oder aus einem anderen rechtlichen Grund in folgenden Fällen ausdrücklich ausgeschlossen: (i) entgangener Gewinn; (ii) indirekte, mittelbare oder Folgeschäden und -verluste; (iii) Verlust oder Beschädigung von Daten; und (iv) entgangene Geschäfte, Einkünfte, Geschäftswert oder antizipierte Einsparungen.

8. Elektronische Kommunikation

8.1 Während der Vertragsdauer sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Wege zu kommunizieren und Daten zu transferieren.

8.2 Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem (nach Branchenstandard) aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Die Parteien erkennen jedoch an, dass eine vollkommene Sicherheit eines IT-Systems sowie der elektronischen Informationsübertragung nicht garantiert werden kann und dass sich Dritte unberechtigten Zugang zu Daten verschaffen können, diese abgefangen, verfälscht oder unbrauchbar werden können. Daher bestätigt jede Partei, dass sie die daraus entstehenden Risiken akzeptiert. Sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen (z.B. Passwortschutz, Verschlüsselung), sind diese im Mandantsvertrag ausdrücklich festzuhalten. Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Parteien jegliche Haftung für Schäden ab, die in Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation entstehen.

9. Sonstiges

9.1 Die eKO-Trust GmbH verfügt über umfassende Kenntnisse des gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Umfelds, das auf die Leistungen in der Schweiz anwendbar ist, und erbringt die Leistungen auf der Grundlage der Expertise, Marktkenntnis und Erfahrung von der eKO-Trust GmbH.

9.2 Die EKO-Trust GmbH ist berechtigt Dienstleistungen an Dritte zu erbringen, welche Konkurrenten des Mandanten und von verbundenen Personen des Mandanten sind oder wessen Interessen mit denjenigen des Mandanten und von verbundenen Personen des Mandanten im Widerspruch stehen. Keinesfalls wird die eKO-Trust GmbH vertrauliche Informationen betreffenden den Mandanten und verbundene Personen des Mandanten zu Gunsten Dritter verwenden. Die eKO-Trust GmbH wird auch keine vertraulichen Informationen über einen Dritten zu Gunsten des Mandanten und verbundenen Personen des Mandanten verwenden. Sollte sich ein tatsächlicher oder potentieller Interessenkonflikt während der Erbringung der Dienstleistungen gemäss dem Mandantsvertrag abzeichnen, so einigen sich die Parteien über zu fassende Massnahmen.

9.3 Vorbehaltlich anderweitiger Anweisung durch den Mandanten wird jede Person, die Leistungen anfordert, als dazu berechtigt betrachtet, den Mandanten zu verpflichten.

9.4 Die Tatsache, dass eine Partei einen ihr zustehenden Anspruch nicht geltend macht, darf für die Zukunft nicht als Verzicht auf diesen Anspruch ausgelegt werden.

9.5 Die Fristen für im Mandantsvertrag vorgesehene Mitteilungen werden in Kalendertagen bemessen. Diese Mitteilungen bedürfen der Schriftform und werden wirksam, sobald sie entweder persönlich oder fünf Tage nach Versand eines Einschreibens mit Rückschein an die im Mandantsvertrag genannte Adresse oder an jede andere, von einer Partei schriftlich im Voraus mitgeteilten Adresse übermittelt werden. Im Fall einer Meinungsverschiedenheit muss der Mandant sein Schreiben an die Geschäftsleitung der eKO-Trust GmbH richten.

9.6 Der Vertrag und allfällige Vertragsänderungen bilden die Gesamtheit der Vereinbarung über die Leistungen zwischen den Parteien. Der Vertrag gilt vorrangig und ersetzt jedes vorherige Angebot, jeden vorherigen Schriftwechsel, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mandanten oder eine andere Vereinbarung bezüglich der Leistungen, gleichgültig, ob diese schriftlich vereinbart wurden oder nicht.

9.7 Wenn der Unterzeichner des Vertrags («Unterzeichner») im Namen und für Rechnung einer oder mehrerer Rechtsträger des Mandanten oder einer oder mehrerer Rechtsträger, für die der Unterzeichner die operationelle Geschäftsführung ausübt, handelt (der/die «Mandant(en)»), stellt der Vertrag ebenso viele unabhängige bilaterale Vereinbarungen zwischen der eKO-Trust GmbH und jedem Mandanten dar. Zu diesem Zweck bestätigt der Unterzeichner, dass jeder der Mandanten i) keine divergierenden Interessen in der Vertragsausführung hat, ii) ausdrücklich auf sein Recht auf ein Originalexemplar des Vertrags verzichtet und iii) eine vollständige Vertragskopie erhalten hat. Der Unterzeichner garantiert der eKO-Trust GmbH, dass die Mandanten, für die er bürgt, alle Vertragsklauseln einhalten und er verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der/die Mandant(en) seinen/ihren Haftungspflichten gegenüber der EKO-Trust GmbH vollständig nachkommt/nachkommen.

9.8 Der Vertrag bindet die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger. Die Abtretung einer Forderung aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag, oder ein Parteiwechsel, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.

10. Beendigung des Mandantsvertrages

10.1 Die Laufzeit des Mandantsvertrages entspricht der in seinen Bedingungen festgelegten Vertragsdauer. Ist im Mandantsvertrag keine Vertragsdauer geregelt, so gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit von beiden Vertragsparteien gekündigt werden; vorbehalten Kündigung zur Unzeit.

10.2 Bei – vertragsgemässer oder vorzeitiger – Beendigung des Vertrages zahlt der Mandant der eKO-Trust GmbH das vertraglich vereinbarte Honorar. Nur bei vorzeitiger Beendigung aus Gründen, die unbestritten der eKO-Trust GmbH zuzurechnen sind, zahlt der Mandant nur das anteilige Honorar für bereits erbrachte Leistungen. Angefallene Spesen und sonstige Auslagen werden in jedem Fall vom Mandanten getragen. Die eKO-Trust GmbH ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung des Mandanten dazu berechtigt, die Leistungen sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen. Gleich verhält es sich, wenn der Mandant ein rechtswidriges Verhalten verlangt.

10.3 Bei Beendigung des Vertrages darf eKO-Trust GmbH unabhängig vom Grund der Beendigung zur Einhaltung ihrer gesetzlichen und regulatorischen Aufbewahrungspflichten eine Kopie derjenigen Unterlagen behalten, auf denen ihre Leistungen basieren. Der Mandant hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Arbeitspapieren von eKO-Trust GmbH. Die eKO-Trust GmbH bewahrt die Akten während einer Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Mandantsverhältnisses oder nach Abschluss eines Auftrags auf. Nach Ablauf dieser Zeit können diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichtet werden. Regelungen hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Haftung und Haftungsbeschränkung, der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Rechtswahl/des Gerichtsstands oder anderweitige relevante Teile des Vertrages bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages weiterhin in Kraft.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Mandantsvertrags ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages insgesamt hiervon nicht berührt. Die eKO-Trust GmbH und der Mandant verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.

12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand: St. Gallen, Schweiz
Anwendbares Recht: Schweizer Recht

Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt St Gallen, Schweiz, als Wahlgerichtsstand. Anwendbar ist Schweizer Recht, unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist, kann die eKO-Trust GmbH Ansprüche gegen den Mandanten auch vor jedem anderen zuständigen Gericht anmelden.

eKO-Trust GmbH
Vorder-Espenstrasse 5, 9008 St. Gallen, Schweiz
Tel: +41 (0) 78 880 2707 | E-Mail: info@eko-trust.ch
CHE.318.201.255 MWST

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